Veraenderungskraft
Inh. Sylvius Gerber
Anschrift
Hanomaghof 2, Halle 96, Werkstatt 2, 30449 Hannover
E-Mail: kontakt@veraenderungskraft.de
Tel.: 0511 874 58 02 0
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Veraenderungskraft nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend »Kunde« genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an Veraenderungskraft absenden.
2.1 Veraenderungskraft bietet Dienstleistungen in Form von Training, Coaching und eigenen Veranstaltungen an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von Veraenderungskraft unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstige genutzten Medien bekannt gegeben.
3.1 Formlose Anmeldung bzw. Bestätigung per Mail oder Anmeldung über Webseite bzw. Xing Events oder Annahme des Angebots.
3.2 Die Teilnahmeerklärung für Trainings und Ausbildungen ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit Veraenderungskraft gegen Zahlung einer Stornogebühr in folgender Höhe für gegenstandslos erklärt werden:
100 % des Ausbildungspreises (inkl. USt.) bei einer Absage weniger als 4 Wochen vor Beginn
50 % des Ausbildungspreises (inkl. USt.) bei einer Absage weniger als 6 Wochen vor Beginn
25 % des Ausbildungspreises (inkl. USt.) bei einer Absage weniger als 8 Wochen vor Beginn
3.3 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schließt Veraenderungskraft mit der für die Kunde verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.
3.4 Veraenderungskraft behält sich vor, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
3.5 Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, wenn die Veraenderungskraft, die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweist und dem Kunden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle von Veraenderungskraft zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Der Kunde kann per
seiner Zahlungspflicht nachkommen.
4.3 Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Veraenderungskraft ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die Veraenderungskraft auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4.5 Sämtliche Leistungen von Veraenderungskraft verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen Veraenderungskraft und dem Kunden.
5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Kunden nicht in Anspruch genommen, so behält sich Veraenderungskraft vor, den noch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.
6.1 Trainings und Ausbildungen
Die Stornierung von Teilnahmen an öffentlichen Trainings und Ausbildungen und richtet sich nach den nachfolgenden Bedingungen. Der Abbruch einer kompletten Online-Ausbildung ist bei Nichtgefallen nach dem ersten und vor Beginn des zweiten Ausbildungsmoduls möglich. In diesem Fall trägt der Teilnehmer lediglich die Teilnahmekosten für das erste, absolvierte Ausbildungsmodul.
Daneben gilt:
6.2 Stornierung von Ausbildungsteilnahmen
Eine Stornierung ist bis 8 Wochen vor Beginn der Ausbildung kostenlos.
Danach beträgt die Stornogebühr:
Weniger als 8 Wochen vor Beginn: 25 % des Ausbildungspreises (inkl. USt.)
Weniger als 6 Wochen vor Beginn: 50 % des Ausbildungspreises (inkl. USt.)
Weniger als 4 Wochen vor Beginn: 100 % des Ausbildungspreises (inkl. USt.)
6.3 Stornierung von Trainingsteilnahmen
Für die Teilnahme an öffentlichen Einzeltrainings gilt eine kostenfreie Stornierung von 4 Wochen vor Beginn der Trainings.
Danach beträgt die Stornogebühr:
Weniger als 4 Wochen vor Beginn: 50 % des Trainingspreises (inkl. USt.)
Weniger als 2 Wochen vor Beginn: 100 % des Trainingspreises (inkl. USt.)
Wenn außergewöhnliche Umstände wie beispielsweise lokale oder globale Kontaktbeschränkungen aufgrund einer Pandemie oder außergewöhnliche Ereignisse wie wetterbedingte Einschränkungen oder terroristische Anschläge die Durchführung einer Präsenzveranstaltung verhindern oder unzumutbar werden lassen, behalten wir uns vor, zum festgelegten Termin die Schulung oder Ausbildung als Live-Online-Veranstaltung durchzuführen oder auf einen Folge- bzw. einen noch zu benennenden Ersatztermin zu verschieben.
8.1 Der Kunde verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, sodass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich Veraenderungskraft vor, den Kunden von der Veranstaltung auszuschließen. Veraenderungskraft behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.
Veraenderungskraft verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs und Geschäftsgeheimnisse des Kunden bzw. Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
10.1 Veraenderungskraft haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Veraenderungskraft ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet Veraenderungskraft in demselben Umfang.
10.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
Stand 12/2020